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Veränderung von Auffangsystemen

Eine Veränderung der ausgewählten und zur Verfügung gestellten Auffangsysteme ist unzulässig.

• Eine Verlängerung der vom Hersteller vorgesehenen Zwischenverbindung von Auffanggurt und mitlaufendem Auffanggerät kann zu höheren Auffangstrecken oder sogar zum Versagen des Systems führen.
• Das Anfügen eines nicht zur Führung kompatiblen Auffanggerätes kann im Sturzfall zum Versagen des Auffanggerätes führen.

origin: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 6.1.4