Mitlaufende Auffanggeräte bilden mit der vom Hersteller mitgelieferten beweglichen Führung (Chemiefaserseil/Drahtseil) eine verwendungsfertige Einheit.
Die bewegliche Führung hat am freien Ende eine Seilendsicherung, die ein Trennen des Gerätes von der Führung verhindert.
Es gibt auch mitlaufende Auffanggeräte, die sich an beliebiger Stelle der beweglichen Führung anschließen und lösen lassen. Die sichere Funktion ist
nur dann gewährleistet, wenn das mitlaufende Auffanggerät an der vom Hersteller vorgegebenen beweglichen Führung angeschlossen wird. Darüber hinaus
dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Verbindungsmittel bzw. Verbindungselemente als Zwischenverbindung von Auffanggurt und Auffanggerät
verwendet werden.
Bild: Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung. Hier bildet der Falldämpfer die Verbindung zum Auffanggurt
origin: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 5.3.4