Auffanggurte sind mit hinterer und/oder vorderer Auffangöse ausgestattet.
Auffanggurte mit hinterer Auffangöse sind für Arbeiten geeignet, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder hinter der zu
sichernden Person befindet.
Auffanggurte mit vorderer Auffangöse sind für Arbeiten geeignet, bei denen sich der Anschlagpunkt oberhalb oder vor der zu sichernden Person befindet.
Sie sind besonders geeignet, wenn die Gefahr des Anprallens besteht.
Für die Verwendung in Steigschutzsystemen gibt es auch Auffanggurte mit einer mittig am Bauchgurt angeordneten Steigschutzöse (siehe Bild).
Auffanggurte können in Kleidungsstücke integriert sein. Sie können auch mit extra breiten, gepolsterten Gurtbändern sowie
mit integrierten bzw. zusätzlichen Rückenstützen ausgestattet sein.
Auffanggurte, die für die Verwendung in Haltesystemen bestimmt sind, besitzen zusätzliche seitliche Halteösen. Diese sind ausschließlich für Halte-
und nicht für Auffangfunktionen geeignet.
Für diejenigen Versicherten, für die die Sicherung gegen Absturz zur Arbeitscharakteristik gehört, ist ein Auffanggurt zur Verfügung zu stellen
der dem Versicherten zur alleinigen Benutzung zusteht.
Bild: Beispiel eines Auffanggurtes mit vorderer und rückseitiger Auffangöse, seitlichen Halteösen und einer Steigschutzöse. Der Gurt ist zusätzlich mit Schulter-, Beingurt, und Rückenpolstern ausgestattet
Hinweis: Durch das fest verbundene Verbindungsmittel ist die Verbindung des Auffanggurtes mit einem Höhensicherungsgerät oder einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer einfacher. Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei einem Auffangsystem mit Falldämpfer, die zulässige Gesamtlänge des Systems nicht überschritten wird. Eine Verwendung des fest verbundenen Verbindungsmittels mit mitlaufenden Auffanggeräten ist unzulässig.
origin: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR/GUV-R 198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, März 2011, Abs. 5.3.2