Persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken sollten z.B. bei den nachfolgend aufgeführten Arbeiten benutzt werden.
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Im Baugewerbe
Bei Bauarbeiten, wenn eine Absturzgefahr mit zusätzlicher Gefahr des Ertrinkens besteht, z.B. auf
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• Baukörpern
• Dächern
• geneigten Flächen
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Im Hafen
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• Bei Bau- und Abbrucharbeiten am, auf oder über dem Wasser
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Im öffentlichen Dienst
Mögliche Absturzgefahren mit zusätzlichem Risiko des Ertrinkens oder Versinkens sind beispielsweise folgende Arbeiten oder Einsätze:
• Feuerwehreinsätzen an und auf dem Wasser
• Hilfeleistungen durch Einheiten der Hilfeleistungsunternehmen, z.B. Wasserwacht des BRK/DRK, DLRG, sowie entsprechender Einheiten
von ASB, JUH und MHD und anderen Hilfsorganisationen
• Arbeiten in Einrichtungen des Abwasserwesens (Abwasserableitungs- und Abwasserbehandlungsanlagen) bei Ertrinkungsgefahr
• Arbeiten, z.B. der Flussmeisterstellen, Talsperren, Gewässeraufsicht
Hinweis: Die Gefahr des veränderten Auftriebs bei Flüssigkeiten mit einer spezifischen Dichte < 1 ist zu beachten.
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origin: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR 201 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2007, Anhang 2