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Gemäß Normenanforderung sind folgende Kennzeichnungen erforderlich:
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• Kombinationsmöglichkeiten mit Sicherheitsgurten und anderen Kleidungs- und Ausrüstungsgegenständen, sofern zutreffend.
• Der Hinweis: „In Verbindung mit bestimmten Bekleidungsstücken kann bei bestimmten Bedingungen unter Umständen nicht die volle
Leistungsfähigkeit erreicht werden. Einzelheiten siehe Datenblatt”.
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origin: Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,
BGR 201 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2007, Abs. 3.4